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   OVG Hamburg, 15.06.2000 - 2 Bf 15/97   

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https://dejure.org/2000,12274
OVG Hamburg, 15.06.2000 - 2 Bf 15/97 (https://dejure.org/2000,12274)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 15.06.2000 - 2 Bf 15/97 (https://dejure.org/2000,12274)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - 2 Bf 15/97 (https://dejure.org/2000,12274)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung einer Kellergarage; Verpflichtung zur Erhaltung der Vorgärten und Hintergärten in einem Baustufenplan; Kriterien für eine angemessene Auslegung des die Erhaltung begründenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 29
    Herstellung einer befestigten Fläche als Garagenzufahrt bei Erhaltungspflicht für Vor- und Hintergärten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 1842
  • ZfBR 2001, 69 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.06.2000 - 2 Bf 15/97
    Diese ist gegeben, wenn das Vorhaben die in § 1 Abs. 5 BauGB genannten Belange in einer Weise berührt oder berühren kann, die geeignet ist, das Bedürfnis nach einer ihre Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen (vgl. BVerwGE 44, 59 ff.; Battis u.a., BauGB , 7. Aufl. 1999, Rdn. 14 zu § 29).
  • BVerwG, 23.08.1968 - IV C 103.66

    Fortgeltung von altem Recht bei übergeleiteten Bebauungsplänen

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.06.2000 - 2 Bf 15/97
    Verstünde man die Klausel dagegen bauordnungsrechtlich etwa als Regelung der Vorgartengestaltung wäre sie nach § 173 Abs. 3 BBauG nicht übergeleitet worden und könnte bereits von daher dem Vorhaben des Klägers nicht entgegenstehen (vgl. BVerwG, BRS 20 Nr. 17).
  • OVG Hamburg, 27.03.2003 - 2 Bf 399/99

    Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für den Neubau eines Doppelhauses

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  • VG Sigmaringen, 02.02.2011 - 6 K 1744/10

    Unbefestigte Abstellfläche für PKW; Bauverbot nach Württ.BauO

    Der unbefestigten Abstellfläche fehlt es, ebenso wie (sogar) gepflasterten Zufahrten durch den Bauverbotsstreifen hin zu Garagen oder Stellplätzen im Baufenster oder befestigten Zuwegungen zu Hauseingängen (vgl. dazu OVG Hamburg, Urteil vom 15.06.2000 - 2 Bf 15/97 -, BauR 2000, 1842; Urteil vom 19.04.2001 - 2 Bf 14/97 -), an bodenrechtlicher Relevanz (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.1978 - III 1988/78 -, a.a.O., wo ein nicht unter § 29 BauGB fallender unbefestigter Stellplatz ohne eine Entscheidung nach § 23 Abs. 5 BauNVO für zulässig erachtet wird).
  • VG Düsseldorf, 07.06.2023 - 4 K 2150/21

    Fluchtlinienplan, Fluchtliniengesetz, Vorgarten, Baufluchtlinie,

    OVG, Urteil vom 26. April 2017 - 1 KO 347/14 -, juris Rn. 47 ff.; VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 26. April 2005 - 4 K 51/03 -, juris Rn. 34; Boeddinghaus/Hahn/Schulte u.a., Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, 119. AL, § 2 Rn. 28; vgl. auch OVG Hamburg, Urteile vom 15. Juni 2000 - 2 Bf 15/97 -, juris Rn. 31 ff. und vom 19. April 2001 - 2 Bf 14/97 -, Rn. 31 ff., wonach Stellplätzen bodenrechtliche Relevanz zukommt, Garagenzufahrten hingegen nicht, schließt sich der Einzelrichter an, zumal Garagenzufahrten selbst bei einer Nutzung zu Abstellzwecken aufgrund der damit verbundenen Nutzungseinschränkung des dann "gefangenen" Garagenstellplatzes typischerweise nur in einem wesentlich geringeren Umfang für den ruhenden Verkehr nutzbar sind als ein zum regelmäßigen und dauerhaften Parken bestimmter selbstständiger Stellplatz.
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